16.02.2016 - Umweltbundesamt empfiehlt Mindesthaltbarkeit von Elektrogeräten

Viele Verbraucher ärgern sich über die kurze Haltbarkeit von Elektrogeräten und das Thema Sollbruchstellen (geplante Obsoleszenz) ist in aller Munde. Wo die Siemens-Waschmaschine früher für die Ewigkeit gebaut war, muss man heutzutage nach 3-5 Jahren schon fest mit einem Defekt rechnen. Gerade in der Computer- und Smartphone-Industrie sind die Lebenszyklen relativ kurz. Einerseits sorgt der technische Fortschritt und die damit einhergehenden höheren Anforderungen einen großen Teil dazu bei: PC-Spiele werden immer realistischer und fordern regelmäßig schnellere Hardware, so dass Hersteller wie Intel oder Nvidia quartalsmäßig neue Modelle auf den Markt werfen.

Bei Smartphones fehlen irgendwann die Systemupdates auf eine aktuelle Android-, iOS- oder Windows-Version, weil Samsung, Sony & Co. ihre Schützlinge einfach nicht mehr mit Updates versorgen und den Endanwender zum Neukauf auffordern. Noch schlimmer ist, wenn Smartphones sich nur schwer oder gar nicht reparieren lassen. Der Klassiker ist der nicht tauschbare Akku oder neuerdings der Fingerabdruck-Sensor im iPhone 6, der nur in einer teuren Apple-Fachwerkstatt repariert werden kann. Hinzu kommt, dass viele Kunden nach zwei Jahren automatisch ein neues Smartphone bekommen, aber hierfür gar keine Verwendung haben, da das Alte es noch tut. Es ist keine Seltenheit, dass man bei bekannten Auktionshäusern und Flohmarktplattformen Angebote a la "Verkaufe ein neues Smartphone (OVP) aus einer Vertragsverlängerung". Aber braucht der Otto-Normalanwender immer das neueste Smartphone? Wir haben in diesem Artikel
gezeigt, dass auch Uralt-Smartphones ihren Dienst problemlos vollrichten können.

Es gibt viele Beispiele mit einer ähnlichen Geschichte und daher hat sich das Umweltbundesamt mit der Thematik "Mindesthaltbarkeit von Elektrogeräten" auseinandergesetzt. Und hier wurden ein paar sehr interessante Ergebnisse zusammengetragen, die teils sehr erschreckend sind. So ist die Energiebilanz einer 5 Jährigen Waschmaschine im Vergleich zu einer 20 Jährigen um 40% höher. Zwar sind moderne Geräte energieeffizienter, aber durch ihre kurze Haltbarkeit stehen die Herstellungskosten bzw. -ressourcen in keinem Verhältnis und verhageln die Bilanz.

Auch bei Fernsehern sieht es schlecht aus, da hier die Produktzyklen sehr kurz sind. Laut Umweltbundesamt beträgt dieser gerade einmal Jahr. Das bedeutet nicht, dass alle Fernseher nach einem Jahr einen Defekt vorweisen. Vielmehr drückt dies aus, auf welche Laufzeit moderne Flachbildschirme ausgelegt sind.

Das Problem ist, dass man den Geräten nicht ansieht, auf welche Laufzeit diese entwickelt werden und daher fordert das Umweltbundesamt eine Art Mindesthaltbarkeit für Elektrogeräte. Hierbei soll der Hersteller eine voraussichtliche Lebensdauer angeben, ähnlich wie man es von Glübirnen kennt. Hier geben die Hersteller in der Regel an, wie viele Stunden die Glühbirnen überdauern.

Fraglich ist nur, wie man einen solchen Ansatz auf die Vielfalt der Elektronikgeräte anwenden soll. Hat das Smartphone nun zu früh den Geist aufgegeben oder hat der Anwender das Smartphone schlecht behandelt? Solche Rechtsfragen sind in der Praxis schwer zu beantworten. Und somit wird der Vorschlag des Umweltbundesamtes nur eine nette Idee bleiben.

Quelle: http://www.umweltbundesamt.de/presse/pr ... er-genutzt

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