15.07.2008 - URTEIL: WLAN-Betreiber haftet nicht für unbefugte Nutzer

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat entschieden, dass ein WLAN-Betreiber nicht für auftretende Schäden durch unbefugte Mitbenutzer haftet. Ausgangslage der Anklage war ein Musikstück, welches über den Internetanschluss des Angeklagten in einer Tauschbörse angeboten wurde. Der Inhaber des Internetanschlusses wies die Klage zurück, da er zum Zeitpunkt des Vorfalls im Urlaub war und er versicherte, kein Dritter habe Zugriff auf seinen Computer gehabt.

Das Urteil lautet: Keine Haftung des Inhabers eines Internetanschlusses für die unberechtigte Nutzung eines WLAN-Netzes durch einen Dritten, 11 U 52/07.

Quelle: Golem.de

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